Mai und November 2020

Obligatorisches Befähigungsseminar

„Der Trauer begegnen“

Die Begleitung der Angehörigen und Freunde schwerstkranker und sterbender Menschen ist integraler Bestandteil der Hospizarbeit. Dies gilt nicht nur in der Zeit der Krankheit, der Pflege und des Sterbens, sondern auch darüber hinaus. Die Begleitung Trauernder fällt oft nicht leicht und kann Gefühle von Rat- und Hilflosigkeit hinterlassen. Immer wieder spüren Begleiterinnen und Begleiter auch ihre persönliche Betroffenheit, die durch die eigenen Abschieds- und Trauererfahrungen ausgelöst wird. Dieses Seminar eröffnet Ihnen die Möglichkeit,

  • in der Selbsterfahrung eigene Trauerwege zu betrachten,
  • unterschiedliche Strategien der Trauerbewältigung kennen zu lernen,
  • mit wichtigen Aspekten und Aufgaben der Trauer vertraut zu werden,
  • mögliche Bedingungen zu erkennen, die Trauer zusätzlich erschweren können,
  • einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten zu bekommen, wie Trauernde im hospizlichen Umfeld begleitet werden können, um dadurch trauernden Menschen angemessen und hilfreich zu begegnen.

Kurs-Nr. 07
 1. Termin:  15. - 17. Mai 2020
 Zeit:  Freitag 9.30 bis Sonntag 16.30 Uhr
 Ort:  Exerzitien- und Tagungshäuser der Salvatorianerinnen, Höhenweg 51, 50169 Kerpen
 Referentinnen:  Gertrud Boskamp und Marcus Sternberg
 Teilnehmer:  16
 Kosten:  400,00 Euro Ãœbernachtung in Einzelzimmern mit Vollverpflegung
 Der Anmeldeschluss für dieses Seminar ist der 30. März 2020
Kurs-Nr. 08
 2. Termin:  06. - 08. November 2020
 Zeit:  Freitag 9.30 bis Sonntag 16.30 Uhr
 Ort:  Exerzitien- und Tagungshäuser der Salvatorianerinnen, Höhenweg 51, 50169 Kerpen
 Referent / in:  Maria Riederer und Bert Schmeer
 Teilnehmer:  16
 Kosten:  400,00 Euro Ãœbernachtung in Einzelzimmern mit Vollverpflegung
   Der Anmeldeschluss für dieses Seminar ist der 21. September 2020

 

Für Hospizmitarbeitende der im Rhein-Erft-Kreis kooperierenden Hospizvereine übernimmt der Hospizverein die Kosten. Das Seminar ist abschließender und verpflichtender Bestandteil der Befähigung und nicht gedacht für Menschen in akuter Trauer; Anerkennungsfähig nach § 5 AwbG.

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